Einer unserer qualifizierten Mitarbeiter wird zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner. Damit Sie immer wissen, wen Sie ansprechen können.
Überblick
Mit unserem Eigentümerportal gewährleisten wir uneingeschränkte Transparenz. Dort hinterlegen wir alle aktuellen Unterlagen und Informationen, die Ihre Immobilie betreffen. Über Ihren persönlichen Zugang können Sie diese Daten jederzeit einsehen und abrufen. Dazu gehören unter anderem Rufnummern, Hausgeldabrechnungen, Verträge und Protokolle.
Probezeit
Was wir versprechen, können wir halten. Deshalb bieten wir eine Probezeit von einem Jahr an. Stellen Sie uns ruhig auf die Probe, bevor Sie sich für eine längere Laufzeit binden.
Das leisten wir als WEG Verwaltung für Sie
Im Wohnungseigentumsgesetz sind die Rechte und Pflichten eines WEG-Verwalters festgelegt. Die daraus resultieren Verwaltungsleistungen werden von uns kompetent und effizient umgesetzt. Folgende Punkte geben Ihnen einen Überblick über unsere zusätzlichen Inklusive-Leistungen für Sie:
Für Sie als Wohnungseigentümergemeinschaft richten wir einen geschützten Bereich des Eigentümerportals unserer Website ein. Dieses dient einerseits der Kommunikation zwischen Hausverwalter und Eigentümern, andererseits können Sie jederzeit Ihre Dokumente einsehen.
Telefonisch erreichen Sie uns zu kundenfreundlichen Servicezeiten.
Wir organisieren die Versammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft, einschließlich Einberufung, Durchführung und Nachbereitung. Konkret leisten wir dabei Folgendes:
Noch bevor wir die WEG-Versammlung einberufen, stimmen wir die Tagesordnung mit dem Beirat ab.
Ein Moderator führt zielsicher durch die Tagungsordnungspunkte, zeitgemäße Technik macht die Abläufe effizient. Zum Beispiel erleichtern Laptop und Beamer eine nachvollziehbare Präsentation der einzelnen Punkte. Bei entsprechender Gemeinschaftsgröße setzten wir ein elektronisches Voting-System ein und können damit die Abstimmungsergebnisse rechtssicher und in Sekundenschnelle auswerten.
Für Eigentümergemeinschaften mit überschaubaren Mitgliederzahlen bieten wir Versammlungsräume zu günstigen Konditionen an.
Das Versammlungsprotokoll wird kurzfristig fertiggestellt und zusammen mit den gefassten Beschlüssen im Eigentümerportal veröffentlicht.
Zielsicher setzen wir die gefassten Beschlüsse der Eigentümerversammlung um.
Als Hausverwalter kümmern wir uns um die jährliche WEG-Abrechnung. Das heißt, wir erstellen rechtssichere Abrechnungsbelege und versenden diese in der Regel bis zum 31. Juli des laufenden Jahres. Außerdem erhalten Sie, kostenfrei, einen Ausweis über die Aufwendungen im Sinne des § 35a des EStG, also Kosten für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen.
Im Rahmen der Verwaltung nötigen Finanzen und eingehende Gelder halten wir streng getrennt vom Vermögen der Hausverwaltung. Dazu legen wir im Namen und auf Rechnung der Eigentümergemeinschaft ein kostenfreies Konto an.
Unsere Aufgaben erfordern naturgemäß eine regelmäßige Präsenz vor Ort. Wie häufig wir eine Objektbegehung durchführen, hängt auch von den Bedürfnissen der Gemeinschaft und den örtlichen Gegebenheiten ab. Wir kümmern uns.
Wir gehören dem Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) an. Diese Mitgliedschaft beinhaltet eine Vertrauensschadensversicherung, die unsere Eigentümer gegen Vertrauensschäden absichert.
Der WEG-Verwalter ist für das gemeinschaftliche Eigentum der Wohneigentümergemeinschaft zuständig. Dazu zählen zum Beispiel Grundstück, Treppenhaus, Lift und andere Gebäudeteile, Einrichtungen und Anlagen, die weder Sondereigentum sind, noch Dritten gehören.
Was sind die Kosten für eine WEG-Verwaltung im Monat?
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dabei spielen beispielsweise Größe und Zustand des Objektes, die Lage und die Anzahl der Eigentümer bzw. Wohneinheiten eine Rolle.
Sind die Kosten für die WEG Verwaltung umlagefähig?
Nein, die Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig.
Was unterscheidet die WEG Verwaltung von der Sondereigentumsverwaltung?
Die WEG Verwaltung betrifft das gemeinschaftliche Eigentum. Vermietet ein Eigentümer sein Sondereigentum „Eigentumswohnung“ kann er eine Sondereigentumsverwaltung beauftragen.
Kann die WEG Verwaltung durch einen Eigentümer erfolgen?
Ja, das Wohnungseigentumsgesetz erlaubt auch die Verwaltung durch Eigentümer.