Sondereigentums­verwaltung

Wir verwalten Ihr Sondereigentum

Sie wollen Ihre Eigentumswohnung vermieten? Dann werden Sie Vermieter und bleiben zugleich Mitglied der Wohneigentümer­gemeinschaft. 

Für die Verwaltung Ihres Sondereigentums sind Sie allein zuständig, unabhängig von der WEG-Verwaltung. Allerdings müssen Sie die Verwaltungs­aufgaben nicht zwingend selber bewältigen, denn es gibt uns – Ihre Sondereigentumsverwaltung

Gern verwalten wir Ihr vermietetes Sondereigentum, egal ob es sich um eine Wohnung oder eine Gewerbeeinheit handelt.
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Es gibt verschiedene Gründe, weshalb Eigentümer ihre Wohnung vermieten. Vielleicht verlagert sich Ihr Lebensmittelpunkt an einen entfernten Ort, die Wohnung wird zu klein oder sie haben die Immobilie als Geldanlage gekauft. 

In allen Fällen ist eine Vermietung sinnvoll aber auch mit einigem Aufwand verbunden. Dieser ähnelt den Aufgaben einer Mietverwaltung, zumindest innerhalb der eigenen Wände und was als Alleineigentum dazugehört. Das betrifft die Vermarktung, die Übergabe, die Buchhaltung, die Instandhaltung und so weiter. 

Als Sondereigentumsverwalter können wir diese Arbeiten für Sie übernehmen. Ihre Mitverantwortung für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ist davon ausgeschlossen.

Im Rahmen der Sondereigentums­verwaltung bieten wir folgende Leistungen

Wir korrespondieren sachlich und freundlich mit Ihren Mietern.
Wir überwachen Zahlungsverpflichtungen – Eingänge, Ausgänge, Zahlungsfristen
Wir erstellen monatliche Abrechnungen der Ein- und Ausgaben, wobei Sie die Unterlagen jederzeit im Eigentümerportal einsehen können.
Wir rechnen die Betriebskosten jährlich, fristgerecht ab.
Wir führen Mieterhöhungen durch.
Wir wickeln gekündigte Mietverhältnisse einschließlich der sachkundigen Abnahme der Räumlichkeiten ab.
Wir kümmern uns um die Neuvermietung.
Wir übergeben das Objekt an den neuen Mieter.
Wir sorgen für die Instandhaltung, sowie die Instandsetzung bei Schäden.
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Häufige Fragen zur Sondereigentums­verwaltung

Was versteht man unter Sondereigentum?

Innerhalb von Wohneigentums­gemeinschaftsanlagen unterscheidet man zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum. Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zudem es gehört.

Was ist eine Sondereigentums­verwaltung?

Diese Verwaltungsform betrifft nur Ihr Sondereigentum oder Ihr Teileigentum.

Was kostet eine Sondereigentümer­verwaltung?

Wir unterbreiten Ihnen Ihr individuelles Angebot.

Sind die Kosten für eine Sondereigentums­­verwaltung steuerlich absetzbar?

Ja, die Verwaltungskosten sind grundsätzlich steuerlich absetzbar.

Was ist der Unterschied zwischen WEG Verwaltung und Sondereigentums­verwaltung.

Die WEG Verwaltung betrifft die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums der Wohnanlage.
Ein WEG Verwalter muss von der Wohneigentümer­gemeinschaft bestellt werden. 

Die Sondereigentums­verwaltung betrifft den einzelnen Eigentümer, dieser entscheidet selbst, welchen Verwalter er mit der Verwaltung seines Sondereigentums beauftragt.
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