Sehr geehrte Verwaltungsbeiräte,
liebe Leserinnen und Leser,
seit einem Jahr leben wir nun mit der Corona-Pandemie, und noch immer sind wir weit entfernt von der Rückkehr zur Normalität. Im Bund-Länder-Gipfel Anfang des Monats wurde der Lockdown bis zum 28. März verlängert – zwar mit einer stufenweisen Öffnungsstrategie, doch bei dem Anstieg der Infektionszahlen sind die Lockerungen schnell wieder Geschichte. Daher werden klassische Eigentümerversammlungen auch in diesem Jahr noch die Ausnahme sein. Damit wichtige Beschlussfassungen nicht noch länger auf der Strecke bleiben, fordert der VDIV Deutschland in einem alarmierenden Schreiben an die Bundesregierung, die seit März 2020 geltende COVID-Notfallgesetzgebung anzupassen. Die bestehenden Lösungen für Wirtschaftspläne und Verwalterbestellungen reichen nicht aus – für Eigentümerversammlungen muss die gleiche Flexibilität bei reinen Online-Formaten gelten wie für das Vereins- und Aktienrecht. Sonst bleiben energetische Sanierungen, altersgerechte Umbauten und weitere wichtige Maßnahmen weiter auf der Strecke. Mehr zu den Hintergründen lesen Sie in der zweiten Rubrik.
Entscheidend für Wohnungseigentümer und ihre Mieter sind aber auch die Entwicklungen zu Telekommunikationsgesetz, Mietspiegelreform, Wasserzählern und CO2-Kostenverteilung, um nur einige der Themen zu nennen, die wir Ihnen auf den folgenden Seiten vorstellen. Zudem gibt es Informationen zu spannenden finanziellen Fördermitteln für Wohnungseigentümergemeinschaften, die manche Sanierungsmaßnahme erleichtern.
Liebe Leserin, lieber Leser, diese und weitere Nachrichten finden Sie in der neuen Ausgabe unseres Beiratsnewsletters. Wir haben Informationen rund um die Bereiche Wohnen, Mieten und Verwalten sowie aktuelle Gerichtsurteile zum Wohnungseigentums- und Mietrecht für Sie zusammengestellt. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem regelmäßigen Service auch 2021 wertvolle Impulse für Ihre Tätigkeit als Verwaltungsbeirat liefern können.
Ihre Immobilienverwaltung
ACOR Grundbesitzverwaltungsges. mbH